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GEZ anmelden, abmelden oder ummelden

Bei einem Umzug Berlin oder auch international ziehen Sie nicht nur Ihr Inventar um, sondern Sie müssen auch alle Verträge für Elektrizität, Gas und Wasser auf Ihre neue Adresse ummelden. Dabei gibt es aber einen kleinen Sondervertrag, den einige von uns manchmal übersehen: Die GEZ.

Ziehen Sie um, dann müssen Sie einiges unternehmen, damit auch mit der GEZ alles in Ordnung ist. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, was Sie genau machen müssen.

GEZ

Der Name GEZ bezieht sich eigentlich auf die Gebühreneinzugszentrale, die bis 2012 die Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingezogen hat. Anschließend wurde aus dieser Institution der ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice, aber die meisten Leute nennen diesen weiterhin die GEZ.

Die Rundfunkgebühren werden von allen zur Finanzierung der Arbeit der öffentlichen-rechtlichen Sender bezahlt und betragen €17,50 pro Wohnung. (Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen und Geringverdiener zahlen den ermäßigten Beitrag von €5,83). Diese Gebühren sind für jede Wohnung fällig, egal ob Sie Fernsehen schauen oder nicht und wie viele Fernseher, Computer und Radios Sie haben. Nur in einigen Sonderfällen können Sie von der GEZ-Gebühr befreit werden (siehe weiter unten).

Wie bezahle ich den GEZ-Beitrag?

Bei der Zahlung haben Sie zwei Optionen: entweder zahlen Sie per Lastschrift oder per Überweisung. Dabei können Sie auswählen, ob Sie alle 3 Monate, quartalweise, halbjährlich oder jährlich zahlen möchten. Ihre GEZ-Beitragsnummer steht oben rechts auf jedem Brief der GEZ und im Verwendungszweck auf den Kontoauszügen. 

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Was ist mit GEZ-Gebühren für Zweitwohnungen?

In der Regel zahlen Sie auch GEZ-Gebühren für Zweitwohnungen. Privatautos, Wohnmobile und Gartenlauben zählen nicht dazu. Bei Dauercampern und privaten Gartenhütten kommt es jeweils auf den Einzelfall an.

Umzug GEZ

Wenn Sie umziehen, dann müssen Sie die GEZ anmelden, abmelden oder ummelden. Welche von diesen Optionen für Sie zutreffen, erklären wir Ihnen gerne hier unten. Aber grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Zahlen Sie schon Rundfunkgebühren? Dann müssen Sie sich bei der GEZ ummelden
  • Haben Sie kein individuelles Gebührenkonto und ziehen Sie in eine eigene Wohnung um? Dann müssen Sie sich neu anmelden.
  • Wohnen Sie jetzt mit jemandem zusammen, der Rundfunkgebühren zahlt? Dann sollten Sie sich abmelden.

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GEZ ummelden?

Möchten Sie sich bei der GEZ ummelden? Dann können Sie entweder ein Ummeldeformular ausdrucken und per Post schicken oder online das Ummeldeformular ausfüllen.

Die Postadresse lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Haben Ihre persönlichen Daten (Adresse, Kontoverbindung oder Name) sich geändert, dann müssen Sie diese ebenso der GEZ weiterleiten.

In einigen Fällen müssen Sie eine Wohnung auf eine andere Person ummelden, und zwar wenn die Person, die die Gebühren zahlt, auszieht, stirbt oder keinen oder nur einen reduzierten Beitrag zahlen muss. Dabei melden Sie die betreffende Person ab und eine andere Person an.

GEZ anmelden?

Im Grunde genommen müssen Sie sich bei der GEZ anmelden, wenn:

  • Sie zum ersten Mal allein wohnen.
  • Sie mit jemandem in der neuen Wohnung zusammenziehen und dort keiner Rundfunkgebühren bezahlt.
  • Der angemeldete Mitbewohner auszieht.

Bei mehreren Bewohnern entscheiden Sie selbst, wer sich bei der GEZ anmeldet. Genauso wie bei der Ummeldung können Sie sich online oder per Post (obengenannte Adresse) anmelden.

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GEZ abmelden

Kurz gesagt müssen Sie sich bei der GEZ abmelden, wenn Sie …:

  • mit Ihrem Partner zusammenziehen, der schon den Rundfunkbeitrag bezahlt
  • in eine WG ziehen, in der schon jemand Rundfunkgebühren zahlt
  • zurück zu Ihren Eltern ziehen
  • dauerhaft ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz in Deutschland haben
  • mehrere Wohnungen haben und eine aufgeben wird

Sie müssen dafür immer die nötigen Bescheinigungen (z. B. die Abmeldung Ihres Wohnsitzes) vorlegen können. Sonderfälle sind die Abmeldung im Todesfall oder beim Umzug ins Pflegeheim

GEZ-Befreiung

Die folgenden Personengruppen können eine GEZ-Befreiung beantragen:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld
  • Grundsicherungsempfänger
  • Rentner (Mindestrente)
  • Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Asylanten

Auch Studenten, Menschen mit einer Behinderung und Pflegebedürftige können unter bestimmten Voraussetzungen eine GEZ-Befreiung oder Ermäßigung beantragen.

Füllen Sie den folgenden Antrag (online) aus und schicken Sie das unterschriebene Exemplar per Post und mit den Nachweisen an den Beitragsservice.

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