Viele Mietverträge sehen vor, dass Mieter nach dem Auszug Reparaturen vornehmen müssen, wie beispielsweise Malerarbeiten in Berlin. Da dies keine rechtliche Grundlage hat, wurde es durch Urteile des Bundesgerichtshofs unwirksam gemacht. Daher hat kein Vermieter das Recht, diese Forderungen zu stellen. Die Wohnung muss vom Mieter nur sauber und geräumt hinterlassen werden.
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