Wann müssen Mieter eine Renovierung bei Auszug durchführen?
Wann eine Renovierung vom Mieter durchgeführt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum Zeitpunkt des Umzugs gibt es kein neues Sanierungsgesetz, obwohl das Bundesgericht in den letzten Jahren viele grundlegende Urteile erlassen hat. Dies bedeutet, dass der Mieter auch dann, wenn der Umzugsvertrag es vorsieht, beim Umzug – ganz gleich, ob Privatumzug, Firmenumzug oder auch Seniorenumzug – keine Renovierungsarbeiten durchführen muss. Statt sofort zu Tapetenkleister und Pinsel zu greifen, lohnt es sich vielleicht, erst einmal einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
Erst mit Wirksamkeit der Renovierungsklausel in Mietvertrag muss eine Renovierung beim Ausziehen vorgenommen werden. Dabei spielt auch die Übernahme der Wohnung eine entscheidende Rolle, also ob sie renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen wurde. Wenn man eine Schlussrenovierung trotz ungültiger Schönheitsreparaturklausel durchgeführt hat, kann man vom Vermieter innerhalb von sechs Monaten die Renovierungskosten zurückfordern.
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