Renovierung Berlin

Renovierung Berlin & Umgebung

Für die meisten Mieter gehört auch die Renovierung bei Auszug fest zum Umzug, weswegen das Tapezieren, Spachteln und Streichen in der alten Wohnung als selbstverständlich angesehen wird. Renovierungsmaßnahmen sind für Mieter meist gewöhnlich, auch wenn es keine gesetzliche Renovierungspflicht gibt.

Umzug Berlin Charlottenburg

Kontaktieren Sie uns jetzt

Erhalten Sie noch heute günstige Angebote – kostenlos und unverbindlich. Egal ob Umzug oder Transport, wir packen alles!

Mieterpflicht bei Renovierung

Das Mietrecht enthält keine Vorschriften, nach denen Mieter beim Auszug die Wohnung renovieren müssen. Die Instandhaltung der Wohnung ist eigentlich die Aufgabe des Vermieters. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Vermieter das Recht hat, zumindest teilweise, die Instandhaltungspflicht auf den Mieter zu übertragen. Dies gilt jedoch nicht für komplexe Maßnahmen wie das Wechseln von Sanitäranlagen oder das Polieren von Böden, sondern nur für kleinere Lackieraufgaben. Dies kennt man auch unter dem Begriff Schönheitsreparaturen.

Privatumzug Berlin

Welche Arbeiten umfassen Schönheitsreparaturen?

Auch einfache Renovierungsarbeiten zählen zu den Schönheitsreparaturen. Diese lassen sich einfach mit Spachtel und Pinsel durchführen. Normale Abnutzungsspuren können durch Reparaturen beseitigt werden, wobei der Wohnung eine Schicht frische Farbe verpasst wird.

Schönheitsreparaturen umfassen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Decken tapezieren oder streichen
  • Wände tapezieren oder streichen
  • Türen im Innenbereich streichen
  • Heizkörper lackieren oder streichen
  • Fenster im Innenbereich streichen
  • Übermäßig viele Bohrlöcher spachteln
  • Dübel entfernen

Alle diese Aufgaben kann die Umzugsfirma Schwalbe für Sie übernehmen.

Menü