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Renovierung Berlin & Umgebung

Für die meisten Mieter gehört auch die Renovierung bei Auszug fest zum Umzug, weswegen das Tapezieren,

Spachteln und Streichen in der alten Wohnung als selbstverständlich angesehen wird.

Renovierungsmaßnahmen sind für Mieter meist gewöhnlich, auch wenn es keine gesetzliche Renovierungspflicht gibt.

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Mieterpflicht bei Renovierung

Das Mietrecht enthält keine Vorschriften, nach denen Mieter beim Auszug die Wohnung renovieren müssen. Die Instandhaltung der Wohnung ist eigentlich die Aufgabe des Vermieters. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Vermieter das Recht hat, zumindest teilweise, die Instandhaltungspflicht auf den Mieter zu übertragen. Dies gilt jedoch nicht für komplexe Maßnahmen wie das Wechseln von Sanitäranlagen oder das Polieren von Böden, sondern nur für kleinere Lackieraufgaben. Dies kennt man auch unter dem Begriff Schönheitsreparaturen.

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Welche Arbeiten umfassen Schönheitsreparaturen?

Auch einfache Renovierungsarbeiten zählen zu den Schönheitsreparaturen. Diese lassen sich einfach mit Spachtel und Pinsel durchführen. Normale Abnutzungsspuren können durch Reparaturen beseitigt werden, wobei der Wohnung eine Schicht frische Farbe verpasst wird.

Schönheitsreparaturen umfassen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Decken tapezieren oder streichen
  • Wände tapezieren oder streichen
  • Türen im Innenbereich streichen
  • Heizkörper lackieren oder streichen
  • Fenster im Innenbereich streichen
  • Übermäßig viele Bohrlöcher spachteln
  • Dübel entfernen

Alle diese Aufgaben kann die Umzugsfirma Schwalbe für Sie übernehmen.

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Wann müssen Mieter eine Renovierung bei Auszug durchführen?

Wann eine Renovierung vom Mieter durchgeführt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum Zeitpunkt des Umzugs gibt es kein neues Sanierungsgesetz, obwohl das Bundesgericht in den letzten Jahren viele grundlegende Urteile erlassen hat. Dies bedeutet, dass der Mieter auch dann, wenn der Umzugsvertrag es vorsieht, beim Umzug – ganz gleich, ob PrivatumzugFirmenumzug oder auch Seniorenumzug – keine Renovierungsarbeiten durchführen muss. Statt sofort zu Tapetenkleister und Pinsel zu greifen, lohnt es sich vielleicht, erst einmal einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

Erst mit Wirksamkeit der Renovierungsklausel in Mietvertrag muss eine Renovierung beim Ausziehen vorgenommen werden. Dabei spielt auch die Übernahme der Wohnung eine entscheidende Rolle, also ob sie renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen wurde.

Wenn man eine Schlussrenovierung trotz ungültiger Schönheitsreparaturklausel durchgeführt hat, kann man vom Vermieter innerhalb von sechs Monaten die Renovierungskosten zurückfordern.

Mit diesen Informationen rund um das Thema Renovierung und Malerarbeiten bei Auszug können Sie Geld sparen und es in Ihren Umzug investieren, damit alles möglichst reibungslos und stressfrei abläuft.

Bei der Umzugsfirma Schwalbe können Sie die unterschiedlichsten Full-Service Umzugsdienstleistungen beauftragen und die ganze Arbeit rund um Ihren Umzug dem Profi überlassen. So ist der Umzug Berlin samt Renovierung eine schnell und bequem erledigte Sache.

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