Ein so genannter Umzug Sonderurlaub ist genau das richtige, wenn Sie umziehen wollen. Dafür gilt es allerdings auch die nötigen Kriterien zu erfüllen, denn ganz so einfach ist es nicht. Wenn Sie zum Beispiel als Arbeitnehmer angestellt sind, haben Sie laut Bundesurlaubsgesetz Sonderurlaub Umzug keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonderurlaub für Ihren bevorstehenden Umzug. Normalerweise sind aber spezielle Regelungen für Ihren Sonderurlaub in Bezug auf den Umzug gegeben, wenn es entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge gibt. Es lohnt sich daher nachzusehen, bzw. nachzufragen.
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